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Mittwoch, 11. Juni 2008

Pokergewinne (einkommen- ) steuerpflichtig? Teil 2

Der gute Ruckelpudding schickte mir folgenden LINK von Spiegel online. Neben der rechtlichen Situtation bezüglich der möglichen Steuerpflicht(Gewinne sind dann steuerpflichtig wenn das Finanzamt Steuern verlangt und man dann im Gerichtsverfahren scheitert) wird auch auf die rechtliche Situation der "Online -Konten" eingegangen und der Gelder die darauf liegen. Da siehts mit Rechten dann nämlich nicht mehr so gut aus wenn der Anbieter meint: Öhm, du hast viel, wir behalten das mal!

Donnerstag, 5. Juni 2008

Pokergewinne (einkommen- ) steuerpflichtig?




Über die Frage, inwiefern Gewinne aus dem Pokerspiel in Deutschland zu versteuern sind, möchte ich hier mal meine Sichtweise präsentieren:

Zu allererst, was ist Pokern (Texas Hold´em No Limit)?
Hier möchte ich ein Urteil vom Verwaltungsgericht Muenster
Beschluss v. 03.04.2008 - Az.: 9 L 13/08 teilweise zitieren:

"Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV liegt ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.

Dass ein Pokerspiel, hier durchgeführt nach den "Texas Hold'em-Regeln" ohne "Rebuy"-Möglichkeit im K.O.-System, ein Zufallsspiel ist, also ein Spiel, bei dem der Ausgang allein oder überwiegend vom Zufall abhängt, ist nicht zweifelhaft."


Ich stelle fest, dass Pokern (in der oben genannten Variante) ein Glücksspiel ist. Gewinne aus Glücksspielen zählen nicht zu den sieben Einkunftsarten, können also nicht in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen.

Diesbezüglich teile auch ich nicht die Meinung welche sich aus dem Urteil: Bundesfinanzhof (oberste Steuergerichtsbarkeit in Deutschland), XI-R-48/91 Urteil vom 11.11.1993 gebildet hat: Pokern als Lebensunterhalt ist: "Einkünfte aus Gewerbebetrieb, falls das nicht, dann mindestens Einkünfte aus § 22 EStG (sonstige Einkünfte)". Der Kläger in dem Urteil spielte Backgammon und Skat etc., diese sind anerkannte Geschicklichkeitsspiele* und kein Glücksspiel. Demzufolge kann ein Gewinn aus Pokern nicht zu einer Steuerpflicht führen, auch wenn "nachhaltig am Markt aufgetreten wird (Tisch betreten)und ein Entgelt verlangt wird, für die Leistung (mit jemanden pokern)".

Diesbezüglich noch ein Zitat aus dem BFH- Urteil: "Der Erfolg beruhe nicht auf reinem Glück, sondern auf besonderen - antrainierten - Fähigkeiten.".

Wenn sich die Situation dahingehend ändern sollte, dass man Pokern als Geschicklichkeitsspiel einstufen sollte, dann, ja dann wären die Gewinne steuerpflichtig. Frage beim Onlinepoker: Wo ist eigentlich der Ort der Leistung? Ist es der Rechner in Deutschland oder der Server im Ausland? - Konsequenz: Ort hier: "Normale" volle Steuerpflicht, Ort im Ausland: Im Rahmen des "Welteinkommens" in Deutschland durch den Progessionsvorbehalt "teilweise" steuerpflichtig.

Frage ob es zukünftigt ein Geschicklichkteisspiel werden könnte ist wohl: Womit verdient der Staat langfristig mehr, durch das jetzige Monopol oder durch weitere Steuereinnahmen?

An gegensätzlichen, vortrefflich begründeten Kommentaren bin ich sehr interessiert.

Thox


*skilllastig, kein Zufall

Dies ist natürlich keine Rechtsberatung.

Kurz mit Der_Dicke diskutiert, hierbei ging es um Backgammongewinne welche zum Lebensunterhalt reichen. Backgammon, heutzutage auch als Glücksspiel klassifiziert, kann unter Umständen schon zur Steuerpflicht führen, ist aber nicht 100%ig. Ich stelle abschliessend fest: Pokern wird dann steuerpflichtig, wenn ein Spieler mit dicken Gewinnen vor Gericht gegen das Finanzamt verliert.
 
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